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   BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18   

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BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18 (https://dejure.org/2020,2361)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2020 - 3 AZR 258/18 (https://dejure.org/2020,2361)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 (https://dejure.org/2020,2361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zeit- und inhaltsdynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf Altersversorgungsregelungen des Arbeitgebers; Zulässige verschlechternde Eingriffe in Versorgungsregelungen durch Tarifvertrag; Rechtfertigungsmaßstab für abweichende Regelungen bezüglich künftiger ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche Veränderung der Anpassungsregelungen

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Veränderungen der Anpassungsregelungen in der bAV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; tarifvertragliche Veränderung der Anpassungsregelungen

  • rechtsportal.de

    Zeit- und inhaltsdynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf Altersversorgungsregelungen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche Veränderung der Anpassungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche Veränderung der Anpassungsregelungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 956
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Soweit - wie im Streitfall - keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, verweisen sie daher auf die beim Arbeitgeber jeweils geltenden Versorgungsregelungen, die sich typischerweise auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 19 mwN) .

    Diese eingeschränkte Überprüfung tarifvertraglicher Ablösungsregelungen rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39, BAGE 163, 192; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 33) .

    Dazu gehören auch Normen, die die betriebliche Altersversorgung regeln (vgl. statt vieler BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 23 mwN) .

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, aaO; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34 mwN) .

    Mehr als geringfügig sind solche Eingriffe, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weiter gehende private Absicherung auszugleichen (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 38 mwN) .

    (a) Bei tarifvertraglichen Regelungen, die für die betroffenen Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger nur zu geringfügigen Nachteilen führen, reichen sachliche Gründe aus (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 35 mwN) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derartiger Gründe obliegt der Beklagten als früherer Arbeitgeberin (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 40) .

    Eine Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand eingeführt wird, ist deshalb in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Dieser Änderungsvorbehalt ist immanenter Bestandteil der tarifautonomen Regelung (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 38 mwN) .

    Diese eingeschränkte Überprüfung tarifvertraglicher Ablösungsregelungen rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39, BAGE 163, 192; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 33) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39 mwN, aaO) .

    Der Gesetzgeber des Betriebsrentengesetzes hat den Tarifvertragsparteien mit § 19 Abs. 1 BetrAVG (§ 17 Abs. 3 BetrAVG aF) grundsätzlich sogar die Möglichkeit eingeräumt, etwa den Wert erdienter Anwartschaften abweichend von §§ 2, 2a Abs. 1, §§ 3 und 4 BetrAVG festzusetzen und abweichend von § 5 BetrAVG und von § 16 BetrAVG Regelungen über die Auszehrung laufender Betriebsrenten zu treffen (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 39 mwN, BAGE 163, 192) .

    dd) Allerdings sind auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, BAGE 163, 192; 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 121, 321) .

    Wie gewichtig diese sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, aaO; 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    dd) Allerdings sind auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 40, BAGE 163, 192; 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 121, 321) .

    Zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien gehört die Umsetzung tarifpolitischer Vorstellungen auch im Verhältnis unterschiedlicher Tarifunterworfener zueinander (vgl. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 47, BAGE 121, 321) .

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 43 mwN, BAGE 124, 1) .

    Die Schaffung solider Finanzierungsgrundlagen und die Vermeidung einer Ausuferung der Versorgungslasten sind (sogar) gewichtige Gründe für eine Änderung der Versorgungsregelungen (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 42, BAGE 124, 1) .

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Daher hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung nach § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG vorliegt und ob diese ggf. zulässig ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 32 mwN, BAGE 164, 261) .

    Für einen nur geringfügigen Eingriff spricht die Wertung des Gesetzgebers in § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG, wonach eine jährliche Anpassung von 1 vH das Interesse des Arbeitnehmers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 104, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Damit entfalten sie regelmäßig unechte Rückwirkung (zum Begriff vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 46, BAGE 147, 373) .
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Die Beklagte hat als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 DWG) das haushaltsrechtliche Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns nach § 53 Satz 1 DWG zu beachten (vgl. BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B I 4 b bb (3) der Gründe) .
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Für die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien behandelt der Gesetzgeber das betriebsrentenrechtliche Versorgungsverhältnis daher wie ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 409/06 - Rn. 30 mwN, BAGE 127, 62) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39; 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18
    Nur zu einer Teilablösung kommt es, wenn der neuere Tarifvertrag im Geltungsbereich erheblich hinter dem älteren zurückbleibt (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 68 mwN) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 15/19

    Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - Gleichbehandlung

    Dies stellt eine auch noch in der Revisionsinstanz zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (vgl. dazu BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 17 f. mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2023 - 12 Sa 56/22

    Stufenklage - betriebliche Altersversorgung - Rechtsmissbrauch - Erlassvertrag

    Tarifverträge unterliegen insbesondere keiner Billigkeitskontrolle (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 323/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 322/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 254/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 252/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 247/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 324/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 253/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 258/18 - Rn. 22; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 22 mwN; vgl. 13. November 1985 - 5 AZR 115/83 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 250/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 251/19

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I

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